ASB begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Dresden, 10.02.2021 - Im Notfall kommt es auf Sekunden an: Rettungssanitäter dürfen jetzt schnell handeln, auch wenn noch kein Arzt vor Ort ist. Der Arbeiter-Samariter-Bund begrüßt die verabschiedete Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) im Bundestag, die für mehr Rechtssicherheit der Notfallsanitäter sorgt.
Im Dezember des vergangenen Jahres hat Dr. med. Matthias Czech alle 39 sächsischen Abgeordnete im Bundestag persönlich angeschrieben: Der Vorstandsvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes in Sachsen, selbst Leitender Notarzt in Bautzen, hat sich im Rahmen der bundesweiten ASB-Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen - Mehr Rechtssicherheit für Retter“ für die Rechte seiner Kolleginnen und Kollegen vom Rettungsdienst stark gemacht – mit Erfolg:
Am 28. Januar hat der Bundestag die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) verabschiedet: Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig bis zum Eintreffen eines Notarztes Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Leben zu retten oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten abzuwenden. Bislang mussten die Rettungskräfte auf den Notarzt warten, um bestimmte lebensrettende Maßnahmen einleiten zu dürfen. Handeln die Sanitäter trotzdem, bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone.
„Einen besonderen Dank richten wir an die sächsischen Abgeordneten, die versprochen haben, die Interessen unserer Rettungskräfte im Bundestag zu vertreten. Für unsere Notfallsanitäter*innen in Sachsen und deutschlandweit ist die Rechtssicherheit eine große Entlastung“, so Dr. Matthias Czech.
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