Antworten auf häufig gestellte Fragen
Dresden, 11.01.2021 - Mit Eröffnung der Impfzentren in Sachsen am 11.01.2021 werden verstärkt mobile Impfteams der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Johanniter Unfallhilfe (JHU) und der Malteser Hilfsdienste (MHD) eingesetzt. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die mobilen Impfteams in Sachsen. (Stand: 11.01.2021)
1. Wer stellt die mobilen Impfteams in Sachsen?
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD) setzen seit dem 31.12.2020 sachsenweit mobile Impfteams ein, in Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK).
2. Wie viele mobile Impfteams sind in Sachsen aktuell im Einsatz?
Für jedes der 13 stationären sächsischen Impfzentren (je Landkreis/ kreisfreier Stadt) steht jeweils ein mobiles Team bereit. Mit Eröffnung der Impfzentren am 11.01.2021 sind damit mindestens 13 mobile Impfteams unterwegs.
Pro Gebietskörperschaft halten Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter und Malteser bis zu fünf mobile Impfteams vor. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist und diese vertraglich gebunden werden, liegt die Maximalkapazität bei 13 x 5 Teams.
Die drei Hilfsorganisationen stellen neben Fahrzeugen den nichtärztlichen Teil des Personals, das sind in der Regel drei Personen. Zur mobilen Impfflotte gehören auch ein/e von der KVS bestellte/r Arzt/Ärztin und eine medizinische Fachkraft. Die Impfungen werden gemeinsam vorbereitet, durchführt und dokumentiert.
Der Arbeiter-Samariter-Bund stellt die ersten Fahrzeuge und Impfteams für die Stadt Chemnitz sowie in den Landkreisen Görlitz, Leipziger Land und Meißen. Die Johanniter stellen die ersten Fahrzeuge und Teams in Leipzig Stadt sowie den Landkreisen Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, dem Vogtlandkreis und Zwickau. Die ersten Autos der Malteser sind in Dresden Stadt sowie den Landkreisen Bautzen, dem Erzgebirgskreis sowie in Mittel- und Nordsachsen unterwegs. Kommen zusätzlich die Fahrzeuge 2-5 zum Einsatz (wie in Frage 3 beschrieben) werden die Teams von Impfflotten der Partner verstärkt.
6. Wann starteten die Einsätze in den Landkreisen?
Der Impfauftakt fand am Silvestertag in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig statt.
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): Chemnitz seit 31.12.2020, Landkreis Meißen seit 02.01.2021, Landkreis Görlitz seit 02.01.21, Landkreis Leipzig seit 05.01.2021
Malteser Hilfsdienst (MHD): Dresden Stadt seit 31.12.2020, Landkreis Mittelsachsen seit 4.1.2021, Landkreis Nordsachsen seit 4.1.2021, Bautzen und Landkreis Bautzen seit 06.01.2021, Erzgebirgskreis seit 09.01.2021
7. Für welche Personengruppen werden die mobilen Teams aktuell eingesetzt?
Gemäß dem sächsischen Prioritätenplan immunisieren die mobilen Impfteams zunächst Personen deren Gesundheit besonders gefährdet und deren Mobilität eingeschränkt ist. Sie versorgen demnach aktuell Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen und deren Pflegepersonal mit der Schutzimpfung. Auch Mitarbeiter*innen aus dem Rettungsdienst sollen ab KW 2/21 prioritär geimpft werden.
8. Wie viele Einrichtungen werden pro Tag angefahren?
Ein Impfteam versorgt in der Regel ein Alten- und Pflegeheim pro Tag. Hintergrund: Der Impfstoff wird von den mobilen Teams abgeholt und vor Ort aufbereitet. Vor und nach der Impfung werden Impfaufklärungs- und Dokumentationsarbeiten durchgeführt.
9. Wie viele Impfdosen kann ein Team/ Tag verimpfen?
Ab 11. Januar 2021 darf jedes der 13 aktuell eingesetzten Impfteams täglich 100 Impfdosen pro Landkreis verimpfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die Zahl der geplanten Impfdosen in den Landkreisen wird sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl des Landkreises orientieren.
10. Wie lange wird es dauern bis alle 970 Alten- und Pflegeheime in Sachsen mit der Schutzimpfung versorgt sind?
Ein Abschluss der Impfungen bei den Impfwilligen unter den 58.201 Heimbewohner*innen in Sachsen kann augenblicklich schwer eingeschätzt werden. Das Gelingen ist abhängig von externen Faktoren, bspw. dem Gesundheitszustand der Personen. Vorgesehen ist, dass die mobilen Impfteams zunächst befristet bis Ende März 2021 im Einsatz sind.
11. Unter welchen Rahmenbedingungen kann geimpft werden?
Die Impfung ist freiwillig. Damit ist wichtig, dass die Impfeinwilligungen unter den Bewohner*innen/ deren Angehörigen oder Betreuer*innen vorliegen. Weiterhin muss die Impffähigkeit der Bewohner*innen gewährleistet sein, das heißt, die Impfwilligen müssen gesund sein. Die Heime dürfen nicht unter Quarantäne stehen bzw. nicht betroffene Wohneinheiten sollten sich von den betroffenen strikt abgrenzen lassen.
12. Wann sollte aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden?
Es können nur Personen geimpft werden, die gesund sind. Bei Krankheiten oder Symptomen wie schweren Allergien oder Erkrankungen des Immunsystems entscheidet der impfende Arzt, ob die Impfung durchgeführt werden kann. Keine Impfung sollte bei Personen stattfinden, die akut an einer Infektionserkrankung jedweder Art oder Entzündungen eines Organs leiden. Bei einer Erkrankung an Covid-19 selbstverständlich auch nicht, wobei man nach vollständiger Genesung auch diesen Betroffenen die Impfung empfiehlt.
13. Wie kann ich mein Altenpflegeheim für eine Impfung registrieren?
Die Alten- und Pflegeheime wenden sich an das Koordinationszentrum des DRK. Dort ist festgelegt, welches Pflegeheim wann angefahren werden kann.
14. Impfen die mobilen Teams perspektivisch auch in privaten Haushalten?
Das ist zunächst nicht angedacht. Privatpersonen sollen sich in den stationären Impfzentren impfen lassen.
(Stand: 11.01.2021)