Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Wir in Sachsen

Notfallvorsorge

Die Notfallrettung und der Krankentransport gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Rettungskräfte des ASB.

Sobald der Notruf bei der Rettungsleitstelle eingegangen ist, erhalten die Rettungsfahrzeuge von dort innerhalb kürzester Zeit einen elektronisch vermittelten Einsatzauftrag. Die Rettungskräfte wissen - Zeit bedeutet jetzt möglicherweise Leben, starten innerhalb der vorgeschriebenen 1 Minute zum Einsatzort  und treffen dort im Regelfall spätestens nach weiteren 9 Minuten ein. Nach einer kurzen Lageerkundung (Eigensicherheit? weitere Verletzte?) beginnen sie unmittelbar mit der Versorgung der verunglückten oder lebensbedrohlich erkrankten Menschen.

Falls nicht bereits parallel alarmiert, wird der Notarzt bedarfsweise über die Integrierte Rettungsleitstelle (IRLS) nachgefordert. Notärzte, assistiert von Rettungsassistenten (bzw. Notfallsanitätern) und Rettungssanitäternübernehmen dabei die schnellstmögliche und qualifizierte Hilfe für lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte. Sie sorgen für die Wiederherstellung der Lebensfunktionen (Atmung / Kreislauf), stillen lebensbedrohliche Blutungen mit einer geeigneten Wundversorgung, gewährleisten eine angemessene Schmerztherapie (oder eine dem Notfallbild entsprechende sonstige spezielle Notfalltherapie) und betreuen den Patienten während des Transports in die nächste geeignete und aufnahmebereite Klinik.

Rettungswachen

Die Gebäude der Rettungswachen sind speziell für den Rettungsdienst eingerichtet. Hier befindet sich die Basis einer bestimmten Anzahl von Rettungstransportwagen (RTW), Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) oder auch Krankentransportwagen (KTW) und ihrer Besatzungen.Neben Aufenthalts- und Ruheräumen, Reinigungs-, Kommunikations- und Sanitäreinrichtungen sind die Rettungsfahrzeuge abgestellt und können ihre Einsatzbereitschaft nach dem Einrücken wiederherstellen.

Um die in Sachsen gültige Hilfsfrist einhalten zu können, sind die Rettungswachen netzförmig über die Fläche des Freistaates Sachsen verteilt. Der Standort einer Rettungswache wird nach der jeweiligen landesrechtlichen Verordnung (Rettungsdienstgesetz bzw. Landesrettungsdienstplanverordnung) durch die Kommunalverwaltung festgelegt und permanent überprüft.  Da sich Anzahl und Standorte der Rettungswachen nach der Zeit richten, in welcher ein Rettungswagen am Einsatzort eintreffen muss (Hilfsfrist), werden bei häufiger Nichteinhaltung der Hilfsfrist vom Träger des Rettungsdienstes geeignete Maßnahmen veranlasst (z.B. Stationierung zusätzlicher Rettungsmittel / zeitweise an effektiveren Standorten/ ggf. Betrieb einer weiteren Rettungswache .

Lehrrettungswachen  sind staatlich anerkannte Rettungswachen für die praktische Ausbildung von zukünftigen Rettungsdienstpersonal. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Berufsfachschule für den Rettungsdienst und wird ergänzt durch Praktika in geeigneten Kliniken. Die Auszubildenden beim ASB werden durch qualifizierte Praxisanleiter betreut und erlernen so die praktische Tätigkeit und die speziellen Abläufe im Rettungsdienst.

Weitere Aufgaben im Rettungsdienst

Zu den weiteren Aufgaben im Rettungsdienst gehören neben der Notfallvorsorge auch der qualifizierte Krankentransport, boden- und luftgebundene Intensivtransporte (Link), der Interhospitaltransfer (Link) sowie der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Link). Ergänzt werden die professionellen Rettungseinsätze durch freiwillige First Responder – Systeme.