Beratung
Die ASB-Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste informieren gern über alle Fragen rund um das Thema Pflege. Gemeinsam wird zunächst der persönliche Pflegebedarf geklärt. Mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen legen die Pflegekräfte dann die Termine und den Umfang der Leistungen fest. Sie informieren darüber, welche Kosten anfallen und welchen Anteil davon die Pflegekasse übernimmt. Das Pflegepersonal beantwortet auch gern weitere Fragen rund um das Thema Pflegeversicherung und informiert zudem über die Leistungen anderer Sozialversicherungen.
Wohnraumberatung
Ebenfalls bieten viele Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste Wohnraumberatung an, denn bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit genügen manchmal kleine Veränderungen, um die vertraute Wohnung an die veränderten Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.
Pflege und Versorgung zu Hause
Die ambulanten Pflegedienste des ASB unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Versorgung zu Hause (Grundpflege). Zur häuslichen Pflege gehört die Hilfe beim Aufstehen- und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Darüber hinaus unterstützen die Pflegedienste im Haushalt, z.B. beim Wäsche waschen, Geschirr spülen oder Kochen.
Häusliche Krankenpflege
Die ASB-Pflegedienste bieten ergänzend zur ärztlichen Behandlung auch die häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) an. Sie beinhaltet zum Beispiel die Versorgung von Wunden, den Wechsel von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder andere vom Arzt verordnete medizinisch notwendige Maßnahmen. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt hat. Bei der Antragstellung sind die ASB-Pflegedienste gerne behilflich.
Vertretung für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige einmal Urlaub von der Pflege nehmen wollen, selbst erkrankt sind oder sich aus anderen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht selbst kümmern können, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung der Patienten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatz maximal für vier Wochen pro Jahr. Die Kosten dürfen einen Betrag von 1.470 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Schulungen für pflegende Angehörige
Angehörige, die sich durch die Pflege seelisch oder körperlich belastet fühlen, die Pflegetipps brauchen oder sich mit anderen Betroffenen austauschen wollen, können Pflegekurse der ambulanten Dienste des ASB in Anspruch nehmen. Hier werden ihnen pflegerisches Grundwissen und Techniken wie z.B. rückenschonendes Heben vermittelt. Weil jede Pflegesituation anders ist, ist es in einigen Fällen sinnvoll, dass der Pflegedienst in die Wohnung kommt und den Angehörigen hier mit fachlichem Rat zur Seite steht.
Verleihung von Hilfsmitteln
Die meisten Pflegedienste verleihen auch Hilfsmittel, wie z.B. Badewannenlifter, mit denen ein Pflegebedürftiger leicht in die Badewanne hinein- und wieder herausgehoben werden kann.